Natürlich hoffen wir, Ihr Seminar zum gebuchten Termin begrüßen zu dürfen. Sollten Sie dennoch gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, so ist dies bis 2 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen behalten wir uns vor, Stornokosten nach den allgemeinen DEHOGA-Bestimmungen zu berechnen. Ersatzbuchungen nehmen wir gerne an. Diese werden dann ggf. mit etwaig entstandenen Stornokosten verrechnet.
Bitte teilen Sie uns die tatsächliche Teilnehmerzahl 2 Wochen vor Seminarbeginn mit.
In Rechnung stellen wir Ihnen dann die für Sie fest gebuchten Zimmer (Kulanz -3).
Verträge sind zu halten!" - Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für den Beherbergungsvertrag, womit die Buchung eines Hotelzimmers als absolut verbindlich anzusehen ist. Möchten Sie ein reserviertes Zimmer trotzdem abbestellen, so ist dies mit Stornogebühren verbunden.
Selbst wenn Sie gute persönliche Gründe für die Abbestellung eines Zimmers haben, wie z.B. Krankheit, Unfälle, Todesfälle im Familien- oder Freundeskreis, rechtfertigen diese keine Stornierung. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich klar geregelt, dass Vorfälle im persönlichen Bereich, so bedauerlich sie auch für den Betroffenen sein mögen, nicht zu Lasten des Vertragspartners (Hoteliers) gehen. Persönliche Vorfälle gehören zum Risiko eines jeden, für das nicht der Vertragspartner einzustehen hat.
Bei Abbestellung eines Hotelzimmers fallen also Stornogebühren an, die fast so hoch sind, wie der vereinbarte Zimmerpreis. Der Hotelier ist lediglich dazu verpflichtet, die durch die Stornierung ersparten Aufwendungen von diesem abzuziehen. Prozentual ergeben sich folgende vom DEHOGA herausgegebenen und von der Rechtssprechung anerkannten Erfahrungssätze:
Diese Stornogebühren entfallen für Sie, wenn der Hotelier das von Ihnen reservierte Zimmer anderweitig vergeben konnte. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn er für die vorgesehene Reservierungsdauer ausgebucht wäre. Andernfalls könnte er ja die anderen Gäste in den bisher noch nicht vergebenen Zimmern unterbringen. Zudem ist der Hotelier nicht dazu verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Weitervermietung der stornierten Zimmer zu unternehmen. Auch in Fällen, in denen Sie z.B. wegen schlechten Wetters vorzeitig abreisen, gelten die bis hierher beschriebenen Sachverhalte. Stehen die gebuchten Zimmer für die restlichen Tage leer, sind Stornogebühren zu zahlen.
Familie Schwindl
Bogener Str. 9
94505 Bernried
Tel. 09905 / 7409-0
Fax 09905 / 7409-12